Ehrenordnung

 

  • 1 Der TSC 71 Egelsbach kann für 15, 25, 40 und 50 jährige Mitgliedschaft und in Aner­kennung besonderer Verdienste Ehrennadeln und Ehrenti­tel verleihen:
  • a) Ehrennadel in Bronze
    b) Ehrennadel in Silber
    c)  Ehrennadel in Gold
    d)  Verdienstnadel
    e)   Ehrenmitglied
    f)    zu a) wird verliehen nach 15 jähriger Mitgliedschaft
    zu b) wird verliehen nach 25 jähriger Mitgliedschaft
    zu c) wird verliehen nach 40 jähriger Mitgliedschaft
    zu d) wird verliehen für besondere sportliche Leistungen oder langjähriger verdienstvoller Mitarbeit im Verein
    zu e) Ehrenmitglieder können Mitglieder oder auch andere Personen werden, die sich in außergewöhnlichem Maße um den Verein      verdient gemacht haben
    zu f) Ehrenvorsitzender kann ein Vorsitzender werden, der sich in langjähriger Tätigkeit besondere Verdienste um den Verein  erworben hat. Er kann jederzeit an den Sitzungen des Vorstandes beratend teilnehmen.
  • 2 Antragsberechtigt ist der Vorstand.
  • 3 Über die Verleihung von d) und e) entscheidet der Vorstand, über f) entscheidet die Mitgliederversammlung nach Vorschlag des Vorstandes.
  • 4 Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende haben Beitragsfreiheit und zu allen sport-lichen Veranstaltungen des Vereins freien Eintritt.
  • 5 Die Ehrungen können vom Vorstand wieder aberkannt werden, wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen wurden.
    • 16 Die vorstehende Ehrenordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 23.03. 2005 mit sofortiger Wirkung beschlossen.